ALLGEMEINE BEDINGUNGEN – INTERNE REGELN
Artikel 1 – Inventar
Ein Inventar ist ein Dokument, das den Zustand der Unterkunft und ihrer Ausstattung raumweise detailliert beschreibt. Damit können Sie feststellen, ob die gemieteten Räumlichkeiten während der Mietzeit beschädigt wurden. Im Schadensfall kann der Eigentümer das Inventar der Räumlichkeiten beim Eingang und das Inventar der Räumlichkeiten beim Ausgang vergleichen, um eine Entschädigung für den vom Mieter verursachten Schaden zu verlangen. Gemäß Artikel 1730 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Mieter die Unterkunft so zurückgeben, wie er sie erhalten hat, entsprechend dem Zustand der Räumlichkeiten, mit Ausnahme dessen, was durch Verfall oder höhere Gewalt verloren gegangen oder beschädigt wurde.
Eine Bestandsaufnahme der Ein- und Ausstiegsorte wird gemeinsam zwischen den Parteien erstellt. Das Inventar muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung erstellt werden. Es muss vom Eigentümer (oder seinem Vertreter) und dem Mieter unterzeichnet werden.
In Ermangelung einer Bestandsaufnahme wird gemäß Artikel 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuchs davon ausgegangen, dass der Mieter die Unterkunft in gutem Zustand mit Mietreparaturen erhalten hat und diese in diesem Zustand zurückgeben muss, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Der Mieter ist daher verpflichtet, die Unterkunft in einwandfreiem Zustand zu übernehmen und zurückzugeben.
Artikel 2 – Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Mieter eine saubere und in gutem Allgemeinzustand befindliche Unterkunft gemäß der Zustandsbeschreibung der Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Er muss während der gesamten Dauer des Mietvertrags alle erforderlichen Reparaturen durchführen (Artikel 1720 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Hiervon ausgenommen sind Mietreparaturen, wie sie in der Verordnung vom 26. August 1987 aufgeführt sind.
Der Eigentümer ist verpflichtet, die Unterkunft in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten, der dem Zweck entspricht, für den sie gemietet wurde.
Artikel 3 – Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, Miete, Nebenkosten und Kaution zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin zu zahlen. Beim Betreten der Unterkunft wird eine Kopie des Personalausweises (oder Reisepasses) des Mieters verlangt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft ordnungsgemäß zu nutzen und die Räumlichkeiten friedlich zu nutzen, ohne dass es zu Störungen in der Nachbarschaft kommt. Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Lärm und jedes Verhalten zu vermeiden, das von ihm, seiner Familie oder seinen Verwandten verursacht wird und geeignet ist, die Nachbarn zu stören. Er verpflichtet sich außerdem, die Miteigentumsordnung sowie die internen Regelungen der Unterkunft zu beachten, die ihm vom Vermieter, seinem Beauftragten oder durch Aushang mitgeteilt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft instand zu halten und sie bei der Abreise in einem guten sauberen Zustand zurückzugeben. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist der Eigentümer berechtigt, vom Mieter den Preis für die Reinigung der Unterkunft und den Gesamtwert des Ersatzpreises für kaputte, beschädigte Gegenstände und solche, deren Abnutzung über die Norm hinausgeht, für die Dauer zu verlangen der Miete und Schadensersatz jeglicher Art. Bitte beachten Sie, dass Haustiere nicht gestattet sind und das Rauchen in der Unterkunft verboten ist. Bei eventuellem Zigarettengeruch wird die Kaution vollständig einbehalten, um das Apartment zu desodorieren.
Der Mieter muss es unterlassen, Gegenstände, die die Leitungen verstopfen könnten, in die Waschbecken, Badewannen, Bidets oder Waschbecken zu werfen. Andernfalls haftet er für die Kosten, die für die Wiederinbetriebnahme dieser Geräte entstehen.
Der Mieter muss die Aufnahmekapazität der Unterkunft sowie den Bestimmungsort der Unterkunft respektieren und darf keine Änderungen an der Anordnung der Möbel oder Räumlichkeiten vornehmen.
Der Mieter akzeptiert eine Besichtigung der Räumlichkeiten, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter dies wünscht.
Der Mieter verzichtet auf jegliche Regressansprüche gegen den Vermieter im Falle von Diebstahl und Beschädigung der Mieträume.
Die Saisonmiete wird nur für die ausschließliche Wohnnutzung gewährt. Es ist daher verboten, dort eine berufliche oder gar gewerbliche Tätigkeit auszuüben oder sich illegal zu betätigen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass ihm die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten nur zum vorübergehenden Wohnen und Vergnügen vermietet werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten selbst zu bewohnen. Er kann den Mietvertrag nicht untervermieten oder abtreten.
Es ist außerdem strengstens untersagt, andere Personen in der Unterkunft zu empfangen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind.
Artikel 4 – Dringende Reparaturen
Benachrichtigen Sie den Vermieter so schnell wie möglich über etwaige Schäden an der Wohnung, ihren Möbeln oder Geräten. Reparaturen, die durch Fahrlässigkeit oder mangelhafte Wartung während der Mietdauer notwendig werden, liegen in der Verantwortung des Mieters.
Wenn in der Unterkunft dringende Reparaturen erforderlich sind, die nicht bis zum Ende des Mietvertrags aufgeschoben werden können, kann der Mieter diese nicht ablehnen, auch wenn diese Reparaturen ihm Unannehmlichkeiten bereiten und dem Mieter für einen bestimmten Zeitraum ein Teil der Unterkunft entzogen wird. Wenn diese Reparaturen jedoch länger als 40 Tage dauern, muss der Mietpreis im Verhältnis zu der Zeit und dem Teil der Unterkunft gekürzt werden, der dem Mieter entzogen wurde. Der Mieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn die Reparatur die Unterkunft unbewohnbar macht. (Artikel 1724 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Artikel 5 – Kündigung des Vertrags
Wenn der für die Reservierung gezahlte Betrag als Anzahlung gilt, gilt die Verpflichtung als endgültig. Kündigt der Mieter die Miete, ist der Vermieter berechtigt, die Miete ganz oder teilweise vom Mieter einzufordern, sofern es ihm für den betreffenden Zeitraum nicht gelingt, einen Nachmieter zu finden.
Artikel 6 – Kaution
Die Kaution muss innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 7 Tagen an den Mieter zurückgezahlt werden. Wird im Ausgangsinventar ein Schaden festgestellt, ist der Eigentümer berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Die Kaution, abzüglich Mietreparaturen, muss in diesem Fall spätestens 2 Monate nach dem Datum der Ausreiseinventur zurückerstattet werden. Der Eigentümer muss dem Mieter einen Nachweis über die von der Kaution einbehaltenen Beträge vorlegen.
Artikel 7 – Versicherung
Der Mieter ist für die Unterkunft und alle Schäden verantwortlich, die während der Dauer des Mietvertrags an der Unterkunft entstehen. Er verpflichtet sich, sich gegen Mietrisiken (insbesondere Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden) zu versichern. Der Eigentümer ist außerdem verpflichtet, Mietrisiken abzusichern.
Artikel 8 – Internet
Der bereitgestellte Internetzugang darf in keiner Weise zum Zwecke der Vervielfältigung, Darstellung, Zugänglichmachung oder öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken oder Gegenständen wie Texten, Bildern, Fotografien, Musikwerken, audiovisuellen Werken genutzt werden , Software und Videospiele, ohne die Genehmigung der Inhaber der in den Büchern I und II des Gesetzes über geistiges Eigentum vorgesehenen Rechte, wenn diese Genehmigung erforderlich ist.
Artikel 9 – Fahrradverleih
Fahrräder stehen Ihnen während der Mietdauer der Wohnung kostenlos zur Verfügung.
Der Benutzer des Fahrrades erklärt, dass er zum Radfahren geeignet ist und keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Minderjährige müssen eine von ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigung zur Nutzung eines Fahrrads vorlegen. Der Vermieter kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf die Unfähigkeit des Benutzers zurückzuführen sind.
Verantwortung und Verpflichtungen des Nutzers:
Es wird davon ausgegangen, dass Fahrräder, Ausrüstung und Zubehör den zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Vorschriften entsprechen und in einwandfreiem Zustand sind. Ausrüstung und Zubehör werden gemäß den Sicherheitsstandards befestigt.
Der Benutzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie entbindet den Vermieter sejouraixlesbains.com von jeglicher Haftung, die sich aus der Nutzung der geliehenen Ausrüstung ergibt, insbesondere im Hinblick auf Unfälle und Schäden, die Dritten durch die Nutzung des Fahrrads entstehen.
Die ausgeliehene Ausrüstung (Fahrrad und Zubehör) bleibt für die gesamte Mietdauer ausschließliches Eigentum von sejouraixlesbains.com. Der Nutzer kann sie nicht an Dritte weitervermieten. Für Schäden, die an den überlassenen Geräten oder durch deren Nutzung entstehen, haftet allein der Nutzer. Der Nutzer erkennt an, dass die überlassenen Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Ausrüstung sorgfältig und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu nutzen, die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten, das Leihfahrrad unter normalen Bedingungen zu benutzen und es nicht auf dem Gepäckträger für eine oder mehrere Personen zu transportieren Belastung über 25 kg. Er verpflichtet sich, das Fahrrad im Originalzustand zurückzugeben. Der Nutzer erklärt, diese Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Bei Verstößen gegen die während der Mietzeit geltenden Gesetze und Vorschriften kann sejouraixlesbains.com unter keinen Umständen haftbar gemacht werden. Der Nutzer verpflichtet sich, alles zu tun, um einen Diebstahl oder eine Beschädigung des Leihfahrrads zu vermeiden. Zu diesem Zweck verpflichtet er sich, das Fahrrad unabhängig von der Dauer der Fahrradabstellung an einem festen Punkt mit der bereitgestellten Diebstahlsicherung zu befestigen. Im Falle eines technischen Defekts am Fahrrad ist der Nutzer verpflichtet, den Verleiher zu informieren und das Fahrrad zurückzugeben. Ein Anspruch des Nutzers auf Kosten- und Rechnungserstattung sowie auf Schadensersatz besteht nicht.